Gottesdienste:
Vorschriften und Voraussetzungen für Gottesdienste:
Die Teilnahme am Gottesdienst ist allen Personen untersagt, die nachgewiesen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen oder die COVID-19-assoziierte Symptome (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, akute respiratorische Symptome jeder Schwere) aufweisen.
- Aufgrund dringender Empfehlung der Diözese ist von Beginn an bis zum Ende des Gottesdienstes eine FFP2 Maske durchgängig zu tragen.
- Durch das tragen einer FFP2 Maske kann auf den Mindestabstand zwischen verschiedenen Haushalten verzichtet werden.
- Gemeindegesang ist wieder zugelassen (mit tragen einer FFP2 Maske)
- Desinfektion vor dem Kircheneingang mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln
So versuchen wir, die Vorgaben des Schutzkonzepts der Bayer. Bistümer in unserer PG umzusetzen. Wir werden Woche für Woche die weitere Vorgehensweise besprechen und soweit möglich, neu anpassen.
Wir danken für Ihre Geduld und Ihr Verständnis!