Beerdigungen:

Für die Feier der Verabschiedung im Freien sind die Regelungen für öffentlich zugängliche Gottesdienste im Freien nach dem Infektionsschutzkonzept für kath. Gottesdienste der Bayer. (Erz-)Diözesen sinngemäß anzuwenden. Es besteht keine Maskenpflicht;

Vorgaben für den Gottesdienst bei Beerdigung:

Lt. dringender Empfehlung der Diözese sollte während des Gottesdienstes bei Beerdigungen eine FFP2 Maske getragen werden. Aus diesem Grunde gibt es keine Beschränkung bei der Anzahl der Gottesdienstbesucher mehr.

Beisetzung auf dem Friedhof:

Für Requien/Wortgottesdienste, Aussegnungen, Totengebete,
Rosenkranzfeiern und Abschiednahmen gelten die Vorgaben der BayIfSMV für
Gottesdienste. Die Personenzahl im Freien ist unter Wahrung des Mindestabstands
grundsätzlich nicht begrenzt.